Innsbruck – 1500 Euro Schadenersatz hat das Oberlandesgericht Innsbruck jetzt rechtskräftig einem in Österreich lebenden Brasilianer nach einer rassistischen Äußerung in einer Innsbrucker Hotelküche zugesprochen. „Mit dieser Entscheidung hat das Gericht klargestellt, dass auch eine einmalige Beschimpfung mit hoher Intensität als rassistische Diskriminierung am Arbeitsplatz gewertet werden kann“, zeigt sich Andrea Ludwig vom Klagsverband über den Ausgang des Verfahrens erfreut.
Rückblick: 2015. Kläger und Beklagter arbeiteten in einem Hotel in Innsbruck. Der Kläger als Kellner. Der Beklagte als Küchen-Souschef. Eines Morgens bestellte der Kellner in der Küche für einen Gast ein Rührei. Worauf der Souschef geantwortet haben soll: „Ich schmeiß dir das Rührei auf den Kopf.“ Und eine rassistische Beschimpfung folgen ließ, die explizit auf die Hautfarbe des Mannes abzielte. Der Mann aus Brasilien wollte eine Klärung des Vorfalls mit Vorgesetzten, doch das blieb erfolglos. Nachdem er es für nicht mehr zumutbar hielt, mit dem Souschef zusammenzuarbeiten, reichte er die Kündigung ein. Erst bei der Tigra, der Tiroler Gesellschaft für rassismuskritische Arbeit, fand der Südamerikaner Unterstützung. Wegen der rassistischen Beleidigung machte der Kläger am 28. April 2016 dann eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Außerdem wurde ein Antrag bei der Gleichbehandlungskommission wegen Belästigung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit eingebracht.
Der Beklagte bestritt das Klagsbegehren und wandte ein, dass eine Belästigung nicht erfolgt sei. Im Gastgewerbe, speziell im Küchenbereich, herrsche ein rauer Umgangston. Der Souchef sah höchstens eine „milieubezogene Unmutsäußerung“, wie aus dem Urteil hervorgeht, nicht jedoch ein Verhalten, das Schadenersatzansprüche rechtfertige. Zuvor war es nie zu ähnlichen Aussagen in der Küche gekommen.
Das Erstgericht wies die Klage dann zur Gänze ab. Man erkannte zwar, dass die Würde des Klägers verletzt worden sei. Eine diskriminierende Belästigung müsse darüber hinaus einen gewissen Dauerzustand schaffen, der von Einschüchterung, Erniedrigung, Entwürdigung und Beleidigung gekennzeichnet sei. Der Brasilianer berief dagegen und das Oberlandesgericht änderte das Urteil ab. Entscheidend sei die Wahrnehmung des Klägers, der sich nach dieser demütigenden Erfahrung nicht mehr in der Lage sah, mit dem Kollegen zusammenzuarbeiten, so das Urteil. Permanente Anspannung und ein feindseliges Arbeitsklima seien für den Kläger die Folgen gewesen. Damit seien die Voraussetzungen für eine Belästigung gegeben.
„Diese Entscheidung ist wegweisend für die österreichische Rechtsprechung“, sagte Mandeep Lakhan, die Obfrau von Tigra, zum Urteil. Und der Kläger zeigte sich erleichtert. Es sei ihm nach dem Urteil ein „Stein vom Herzen gefallen“, sagte er. (TT)
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